Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
seit heute, dem 1.9.2020, gelten veränderte Eckpunkte zum Schulbetrieb nach der neuen Coronabetreuungsverordnung, die gestern von der Landesregierung vorgestellt wurde.
Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht:
Die wichtigste Änderung habt ihr / haben Sie sicherlich schon aus den Medien entnommen: im Unterricht gilt keine Maskenpflicht mehr, solange alle Schülerinnen und Schüler auf ihren Plätzen sitzen. Sobald der Sitzplatz verlassen wird, muss eine Maske getragen werden. Auch auf den Fluren und dem Schulhof müssen Masken getragen werden. Natürlich darf auch im Unterricht freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden.
Abstandsregel:
Alle anderen Hygieneregeln gelten weiter, wie z.B. die Abstandsregel. Wenn man keine Maske trägt, ist prinzipiell ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Das gilt zum Beispiel, wenn man auf dem Schulhof etwas essen möchte.
Was tun bei Erkältung?
Gerade jetzt im Herbst haben wir alle öfter mal eine Erkältung. Da die ersten Symptome einer Covid-19-Erkrankung ähnlich zu denen einer Erkältung sein können, sollen Personen mit Erkältungssymptomen vorerst nicht zur Schule kommen, sondern für 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn die Symptome danach besser sind, darf man wieder zur Schule kommen. Wenn nicht, empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Arzt aufzunehmen.
Auf der Website des Schulministeriums finden Sie ein Schaubild, das die Abläufe bei Krankheitssymptomen sehr übersichtlich darstellt:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung
Viele Grüße
Isabel Asmus-Werner
Kommissarische Schulleiterin